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Bankaktien: Leerverkaufsverbot der BaFin endet am 31. Januar 2010 und dann?
14. Januar 2010 von Marc Schmidt | kein Kommentar
Im Zuge der Finanzkrise hatte die BaFin Ende September 2008 das Verbot von bestimmten Leerverkäufen beschlossen und zuletzt bis zum 31. Januar 2010 verlängert. Dieses Datum rückt nun näher und es kommt die Frage auf, was dann. Konkret geht es bei dem Verbot um ungedeckte Leerverkäufe, also Naked Short Selling, von Aktien von den folgenden elf Finanzunternehmen:
* AAREAL BANK AG
* ALLIANZ SE
* AMB GENERALI HOLDING AG
* COMMERZBANK AG
* DEUTSCHE BANK AG
* DEUTSCHE BÖRSE AG
* DEUTSCHE POSTBANK AG
* HANNOVER RÜCKVERSICHERUNG AG
* HYPO REAL ESTATE HOLDING AG
* MLP AG
* MÜNCHENER RÜCKVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT AG
Die BaFin hatte das Verbot damals wie folgt erläutert:
Naked Short Selling liegt vor, wenn der Verkäufer Aktien verkauft, die zum Zeitpunkt der Transaktion nicht in seinem Eigentum stehen bzw. er keinen einredefreien Anspruch auf Übereignung von Aktien gleicher Gattung hat. Ungedeckte Leerverkäufe sind besonders geeignet, exzessive Preisbewegungen an den durch die Finanzkrise sehr volatilen Märkten weiter zu verstärken. Dies gefährdet die Stabilität des Finanzsystems und kann zu erheblichen Nachteilen für den Finanzmarkt führen.
Offensichtlich wird die Gefährdung der Stabilität des Finanzsystems durch ungedeckte Leerverkäufe nicht mehr als so ernst gesehen. Durch den Wegfall des Leerverkaufsverbots werden dann die bisher auch bei anderen Aktien eingesetzten Marktbewegungen wieder verstärkt bei den betroffenen Finanzaktien zu sehen sein. Besonders im Fall von exzessiv schlechten oder guten Nachrichten sollte dann die Volatilität der Titel wieder deutlich zunehmen. Für Anlagen in Finanztitel sollte man also unbedingt den 31. Januar berücksichtigen.
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Info zum Beitrag
geschrieben am Donnerstag, den 14. Januar 2010 um 12:03 Uhr
Kategorien: Marktgeschehen
Tags: BaFin, Bankaktien, Leerverkauf, Leerverkaufsverbot







